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Schulprojekt Meine StartHilfe

​Sozialarbeit am Ort Schule im Hochtaunuskreis (SaOS)

Die StartHilfe ist aktuell in der Helmut-Schmidt-Schule und der Hochtaunusschule vertreten.


Schüler*innen werden in der Schule mit dem Ziel der Verbesserung der Chancen auf den Erwerb eines Schulabschlusses und einer Ausbildung betreut. Die Motivation zum Erwerb des Hauptschulabschlusses wird gefördert, Lebenswege und Übergänge für schulmüde Jugendliche werden entwickelt. Einbezogen werden dabei alle relevanten Personen aus dem sozialen Umfeld.​

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Sehr gerne unterstützen wir ebenfalls die Schüler*inenn Ihrer Schule.

Telefon: 06081 - 916 01-38, -39
E-Mail: info@meine-starthilfe.de

 

Die Schulsozialarbeit ist im § 13a SGB VIII gesetzlich geregelt. Sie umfasst sozialpädagogische Angebote direkt am Ort Schule und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Schulen. Die genaue Ausgestaltung wird durch Landesrecht bestimmt.

Ziel der Sozialarbeit an Schulen (SaOS) ist es, junge Menschen in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie soll Bildungsbenachteiligungen abbauen, das Lernen unterstützen sowie Persönlichkeitsentwicklung und soziale Integration stärken.

Grundlage ist § 1 SGB VIII: Junge Menschen sollen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen.

Der Hochtaunuskreis definiert die SaOS als ein primär präventives sozialpädagogisches, niedrigschwelliges, integratives Angebot für alle Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen. Zur Stärkung der Persönlichkeit, der Entwicklung von Bewältigungsstrategien sowie der Unter-stützung von jungen Menschen in ganz spezifischen Lebenslagen. Das Angebot gilt unabhängig von bestehenden Beeinträchtigungen und sozialen Unterschieden.

Zur SaOS gehören auch Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) sowie Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11–14 SGB VIII). Jugendliche sollen ihre Fähigkeiten entdecken, Bildungsangebote nutzen und sich gesellschaftlich einbringen können.

Für eine erfolgreiche Umsetzung ist eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Schule, Schulträger, Jugendamt und freien Trägern notwendig. Die Gesamtverantwortung trägt der Hochtaunuskreis als öffentlicher Jugendhilfeträger.

Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bad Homburg
Buntfarbene Sechsecke: Ermöglicht durch das Sozialbudget
Hochtaunuskreis Wappen: Löwe mit Bergen
LOGO EU
Hessen Wappen: Löwe im blauen Schild, roter Streifen
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